Die Höhe der Subvention hängt vom Fahrzeugtyp und vom Nettolistenpreis des Basismodells in Deutschland ab – die Kosten für etwaige Sonderausstattungen werden nicht berücksichtigt. Folgende Fördergelder stehen bereit:
- Für ein Elektroauto bis 40.000 Euro gibt es 9.000 Euro Förderung. (ab 1.1.2022 reduziert sich die Förderung wieder auf 6.000 Euro)
- Für ein Elektroauto über 40.000 und bis maximal 65.000 Euro gibt es 7.500 Euro Förderung. (ab 1.1.2022 reduziert sich die Förderung wieder auf 5.000 Euro)
- Für einen Plug-in-Hybrid bis 40.000 Euro gibt es 6.750 Euro Zuschuss. (ab 1.1.2022 reduziert sich die Förderung wieder auf 4.500 Euro)
- Für einen Plug-in-Hybrid über 40.000 und bis maximal 65.000 Euro gibt es es 5.625 Euro Zuschuss.(ab 1.1.2022 reduziert sich die Förderung wieder auf 3.750 Euro)
Wichtige Einschränkungen: Die E-Prämie gilt nur für Plug-in-Hybride, die höchsten 50 Gramm CO₂ pro Kilometer freisetzen oder mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren können. Und: Nur wenn das Auto ab dem 4.6.2020 zugelassen wurde, werden die coronabedingt erhöhten Fördersätze gewährt.
Unbedingt zu beachten: Der Nettolistenpreis muss die Obergrenze des Preisrahmens mindestens um den Wert unterschreiten, der dem Anteil des Automobilherstellers am Umweltbonus entspricht. Das heißt: Der Nettolistenpreis eines Elektroautos muss mindestens 3.000 Euro unter 40.000 Euro liegen, damit der BAFA-Anteil von 6.000 Euro gewährt wird und die Fördersumme somit insgesamt 9.000 Euro beträgt.